23.06.2022 - 6.3 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 23.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Dranske hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 26.04.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Gemeinde Dranske geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2016 festzustellen.
Herr Große bittet darum, dass TOP 6.3, 6.4, 6.5 und 6.6 zusammen behandelt werden. Damit sind alle GV-Mitglieder einverstanden.
Herr Große erklärt, dass seit 2013 die Gemeinden zur Doppik übergegangen sind. Das Amt Nord-Rügen ist dabei, die vergangenen Jahre aufzuarbeiten. Dazu wurde zusätzlich ein externer Prüfer beauftragt. Dieser hat im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes alle Fragen beantwortet und hat gute Arbeit geleistet. Es wurde alles ordnungsgemäß verbucht:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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343,5 kB
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