23.06.2022 - 6.5 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Dranske hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 26.04.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Gemeinde Dranske geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2017 festzustellen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen empfiehlt der Gemeindevertretung Dranske den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 festzustellen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage