23.06.2022 - 6.4 Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Dran...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Dranske hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

 

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 26.04.2022 die Jahresrechnung der Gemeinde Dranske für das Haushaltsjahr 2016 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske den Bürgermeister der Gemeinde Dranske für das Haushaltsjahr 2016 uneingeschränkt zu entlasten.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V