04.09.2019 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek am 9. Mai 2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

-          Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau von 3 Einfamilienwohnhäusern zur Vermietung an wechselnde Gäste

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Voranfrage: Neubau eines Wohnhauses

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Umbau Zwischengang mit Neubau Treppenhaus und Dachterrasse

-          Verkauf des Flurstückes 164, Gemarkung Wiek, Flur 1

-          Verpachtung von Flurstücken in den Gemarkungen Parchow, Bohlendorf und Wiek

-          Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 36, Gemarkung Zürkvitz, Flur 2

-          Erstellung von Verkehrswertgutachten zu Pachtanträge für Teilflächen aus dem Flurstück 617/63, Flur 1, Gemarkung Wiek

-          Erwerb des Flurstückes 23, Gemarkung Wiek, Flur1

-          Schaffung eines geförderten Arbeitsplatzes in der Gemeinde Wiek

-          Beschluss über einen ergänzenden städtebaulichen Vertrag zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Hafenrandbebauung“

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27. März 2019 erfolgten folgende Beschlussfassungen:

 

-          Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Nutzungsänderung Einfamilienhaus in Wohnhaus mit 2 Fewos

-          Einvernehmen der Gemeinde Wiek zum B-Plan 29 „Am Ufer" der Gemeinde Dranske

-          Abschluss von Pflegeverträgen  für die K.-Schumacher-Straße und die Fläche neben dem Bäcker

-          Zustimmung der Gemeinde zum Ersatzneubau der Badeleiter im Hafen

-          Begründung des öffentlichen Interesses zum Erwerb einer vom Bund für Immobilienaufgaben angebotenen Immobilie“

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek am 2. Juli 2019 (konstituierende Sitzung) wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

-          Beschulung eines Kindes an einer anderen als der örtlich zuständigen Schule

-          Verkauf von Teilflächen aus dem Flurstück 581/13, Gemarkung Wiek, Flur1

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Vorhaben Errichtung eines Nebengebäudes in Form eines Bauwagens und Ablehnung des Antrages auf Abweichung

-          Einvernehmen der Gemeinde Wiek zum Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 7 „Ortszentrum“ der Gemeinde Altenkirchen

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. August 2019 erfolgten folgende Beschlussfassungen:

 

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Voranfrage Neubau Wohngebäude (Mobilheim)

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Umnutzung Wohnhaus/Einfamilienhaus in Wohngebäude mit 2 Ferienwohnungen

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Nutzungsänderung Doppelhaushälfte – Ferienvermietung zu dauerhaftem Wohnen

 

Am 20. Mai 2019 ging mit Datum vom 9. Mai 2019 die Genehmigung für die Haushaltssatzung 2019/2020 im Amt ein. Der Stellenplan genehmigt. Die Genehmigung des Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit erfolgte unter folgenden Bedingungen

 

-          Festsetzung haushaltswirtschaftliche Sperren, um den Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zu reduzieren

-          Erstellung einer Prioritätenliste für die Investitionen im Zeitraum 2020 bis 2023

 

Weiterhin wurde angeordnet, dass die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und spätestens mit dem Haushalt 2021 vorzulegen hat.

 

Es wurden folgende Haushaltssperren ausgesprochen:   siehe Anlage

 

Prioritätenliste:        siehe Anlage 

 

Durchführung eines Straßenfestes am 31.08.

Der Landrat, Herr Dr. Kerth, ist der Einladung gefolgt und es gab gemeinsame Gespräche. Dank aller Beteiligten war es ein sehr gelungenes Fest

 

 

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