26.11.2019 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek am 4. September 2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

-          Erwerb des Flurstückes 73/4, Gemarkung Zürkvitz, Flur 2

-          Ablehnung eines Nutzungsvertrages für eine Freifläche als Außenterrasse

-          Ablehnung des Antrages auf Nutzung der Flurstücke 532, 534, 535 und Teilflächen 529/2 Flur 1, Gemarkung Wiek

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Voranfrage: Wohnraumvergrößerung - Anbau eines Schlafzimmers

-          Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Ferienhaus mit Antrag auf Befreiungen

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Errichtung Nebengebäude (Bauwagen) als Werkzeug- und Geräteschuppen

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau eines Kaltwintergartens an ein Wohnhaus

-          Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin hier: Reparatur des Reetdaches der Kulturscheune in Wiek

Vergabe zur Anschaffung einer Spielgerätekombination für die Kita Wiek

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23. Oktober 2019 erfolgten folgende Beschlussfassungen

 

 

-          Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau von 3 Einfamilienwohnhäusern zur Vermietung an wechselnde Gäste (Ferienhäuser) - hier: Neubeteiligung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau einer Doppelgarage als Ersatzbau für zwei bestehende Nebengebäude

 

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurde folgende Entscheidung getroffen:

 

-          Auftrag vom 11.11.10.2019 an die Kanal-Kontroll GmbH zur Spülung der Regenwasserleitung inkl. des Schachtes in Höhe von 305,14 €. Diese Maßnahme war erforderlich geworden, da auf Grund des Verschlusses der Regenwasserleitung die anliegenden Grundstücke drohten überspült zu werden

 

 

Frau v. Buddenbrock‘s Antrag auf Überprüfung der im Ortsgebiet vorhandenen Niederspannungs-Freileitungen ist nicht Sache der Gemeindevertretung, sondern wird im Amt im Rahmen der Gefahrenabwehr bearbeitet.

 

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