26.11.2019 - 6.2 Entgeltsätze für die AWO Kindertagesstätte "Zwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Di., 26.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Kerstin Clement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Träger der Einrichtungen wurden die Entgeltsätze für die Kindertagesstätte und den Hort ab 01.01.2020 ermittelt. Diese betragen monatlich für die Kinderkrippe 1.019,61 €, für den Kindergarten 599,50 € und für den Hort 295,62 €.
Der Gemeindeanteil pro Kind ab 01.01.2020 in der Kindertagesförderung beträgt gemäß § 27 Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V monatlich 149,33 €.
Frau Harder betont, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf die Höhe der verhandelten Entgeltsätze hat.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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