26.11.2019 - 6.15 Beschlussantrag: Beschluss der Einleitung des P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.15
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Di., 26.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Der Landkreis hat wiederholt die Gemeinde darauf hingewiesen, dass, wenn nicht schnell und entschieden gegengesteuert wird, die derzeitige Art der Haushaltsführung zu einer Überschuldung im Jahr 2023 führen wird. Sollte dieses geforderte Haushaltssicherungskonzept nicht 2021 vorgelegt werden, unterliegt die Gemeinde der vorläufigen Haushaltsführung (Schreiben des LK vom 9. Mai 2019 sowie vom 16.10.2019). Nur mit einem Haushaltssicherungskonzept können u.a. gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen zum Ausgleich eines jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung“.
Zuwendungen in Anspruch genommen werden, um bestehende Defizite auszugleichen. Selbst wenn es zunächst schwer möglich erscheinen mag, das angestrebte Ziel umfassend zu erreichen, so stellt diese Maßnahme jedoch auch eine vertrauensbildende Maßnahme in Richtung Landkreis dar. Ziel muss sein zu zeigen, dass die Gemeinde tatsächlich bemüht ist, ihren Haushalt zu konsolidieren.
Kosten: Verwaltung, keine externen Kosten.
Dieser TOP stellt den Grundlagenbeschluss für die Bildung der Arbeitsgruppe dar.
Beschluss
Beschluss:
Beschluss der Einleitung des Prozesses zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 43 (7) und (8) KV MV - wie vom Landkreis gefordert – noch in diesem Jahr. Dieses Haushaltssicherungskonzept ist in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung zu erstellen und von ihr zu beschließen (§ 43 (8) KV MV).