10.08.2022 - 5.1 Beschluss über die Aufstellung der 1. Ergänzung...

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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 24.3.2021 den Grundsatzbeschluss Nr. 078.07.217/21 über die beantragte Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capellerstraße“ in Sagard gefasst.

Am  25.10.2021 wurde mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vorvertrag gem. § 11 BauGB abgeschlossen, welcher die Kostentragung durch den Antragsteller regelt. (Beschluss-Nr. 078.07.276/21 vom 15.9.2021). Am 8.12.2021 wurden die Planung und ein Artenschutzfachbeitrag beauftragt (Beschluss-Nr: 078.07.284/21 vom 15.9.2021).

Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor. Dieser ist von der Gemeinde zu prüfen und zu billigen. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das eigentliche Planverfahren nach dem BauGB.

 

Herr Kubat betritt um 18:04 Uhr den Versammlungsraum und nimmt an der Sitzung teil.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Umwelt der Gemeinde Sagard empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für einen Bereich östlich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capellerstraße“ in Sagard, betreffend die Flurstücke 16/1 und 15/2 der Gemarkung Sagard Flur 8 in einer Größe von ca. 2000 m² soll der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnanlage Capellerstraße“ gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ergänzt werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Die Ergänzung des Bebauungsplanes soll die Grundzüge und Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes in der Rechtskraft der 2.Änderung übernehmen. Die Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.9 im Erweiterungsbereich ist nicht Gegenstand der Planung. Es wird lediglich der Geltungsbereich erweitert. Die Örtlichen Bauvorschriften werden dahingehend ergänzt, dass auch im WA 2 die Errichtung von Flachdächern zulässig ist. Zusätzlich ergänzt werden artenschutz-rechtliche Maßnahmen, deren Notwendigkeit sich aus den örtlichen Gegebenheiten und der aktuellen Gesetzeslage ergeben. Alle weiteren Festlegungen einschließlich sämtlicher plangraphischer Festsetzung bleiben dem Sinne nach ebenfalls unverändert erhalten
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
  2. Die Entwürfe der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capellerstraße“ der Gemeinde Sagard und der Begründung werden gebilligt.
  3. Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen, die Planung ist anzuzeigen.
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

6

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=532&TOLFDNR=12330&selfaction=print