16.02.2022 - 5.1 Erneuerung Mietvertrag "Museum" - Beratung und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 16.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Frau von Buddenbrock erklärt sich zu diesem TOP als Mitglied des Vorstandes des Wieker Heimatvereins befangen und übergibt an Herrn Orth.
Herr Orth merkt zu dem bisherigen Mietvertrag mit dem Heimatverein an, dass dieser befristet war. Er schlägt vor, einen neuen Mietvertrag (ähnlich wie der mit dem FSV Altenkirchen für den Wieker Sportplatz) unbefristet mit beiderseitigem Kündigungsrecht abzuschließen.
Frau Knebusch möchte erst den rechtlichen Rahmen für einen unbefristeten Mietvertrag in Erfahrung bringen und spricht die Bindungsfrist der Fördermittel für die Kulturscheune an.
Frau von Buddenbrock erklärt, dass diese mit 12 Jahren bereits abgelaufen ist.
Als zweiten Punkt spricht Herr Orth die Betriebskostenabrechnung an. Diese könnte nutzungsabhängig durch Zwischenzähler erfolgen. Da diese jedoch in der Anschaffung sehr teuer sind, schlägt er vor, dass die Kosten durch die Gemeinde Wiek übernommen werden, da die Tätigkeiten des Heimatvereins im Interesse der Gemeinde stehen.
Für eine anteilige Abrechnung auf Basis der genutzten Fläche soll für die im Mietvertrag angegeben Fläche (ca. 180 m2) ein genaues Aufmaß erstellt werden.
Für einen unbefristeten Mietvertrag und die Übernahme der Betriebskosten durch die Gemeinde stimmen zwei Ausschussmitglieder, ein Ausschussmitglied dagegen und ein Ausschussmitglied ist ausgeschlossen. Die Erstellung eines neuen Aufmaßes wird unter der Bedingung, dass keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde entstehen, einstimmig beschlossen.