16.02.2022 - 5.2 Beschlussantrag des Ausschusses für Wirtschafts...

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Protokoll

Die Kommune ist der Hauptanbieter von Mietwohnungen in Wiek. Von den derzeit ca. 120 kommunalen Wohnungen sind 80 in ‚Blöcken’ an der Straße der DSF, die seit 2007 für den (ersatzlosen) Rückbau vorgesehen sind. Grundannahme damals war, dass der Bevölkerungsrückgang diese überflüssig machen würde. Das freigewordene Gelände sollte überplant und veräußert werden für den Bau von Eigenheimen. In 2019 wurde ein Block abgerissen. Eine Überplanung fand bis dato nicht statt.

 

In Folge des Beschlusses von 2007 wurde in die Instandhaltung der Blöcke minimal investiert. Der derzeitige bauliche Zustand ist inzwischen kritikwürdig und unattraktiv für alle Altersgruppen. Gleichzeitig besteht jedoch weiterhin Bedarf an preisgünstigen, zeitgemäßen Mietwohnungen. Gleiches gilt für Bauflächen.

 

Dieser Mangel hat Auswirkungen für die örtlichen Arbeitgeber, führt zu Abwanderung bzw. verhindert Zuzug.

 

Zudem wurde seitens der Kommune kein Konzept für ein Wohn- und Betreuungsangebot speziell für ältere Mitbürger entwickelt oder gefördert. Demzufolge sind für solche Angebote keine Flächen vorgesehen.

 

Das private Angebot an Mietwohnungen und Bauland ist überschaubar, da vorhandener Wohnraum und auch Neubauten überwiegend der profitableren touristischen Nutzung zugeführt wurden und werden.

 

Anlässlich zweier Anträge auf B-Pläne soll derzeit ein neues Wohnraumentwicklungskonzept erstellt werden. Um das Ziel dieses Konzeptes zu konkretisieren und eine Verbesserung des örtlichen Angebotes zu befördern, regen wir an, einen diesbezüglichen Grundsatzbeschluss in der Gemeindevertretung fassen zu lassen.

 

Frau von Buddenbrock trägt den Sachverhalt vor und gibt hierzu einige Erläuterungen zum Bedarf des sozialen Wohnungsbaus und der damit verbundenen Fördermöglichkeiten. Sie weist vor allem auf den Bedarf am Zuzug junger Familien hin, um eine „Überalterung“ der Gemeinde zu begegnen. Nach einer Diskussion soll der zweiten Satz des Beschlussvor-schlages mit dem Zusatz „junger Familien“ ergänzt werden.

Für die grundsätzliche Einbringung eines Beschlussvorschlages in die Gemeindevertretung stimmen zwei Ausschussmitglieder, ein Ausschussmitglied ist dagegen und ein Ausschussmitglied enthält sich der Stimme. Der geänderte Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung wird mehrheitlich angenommen.

 

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Beschluss

geänderter Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Wiek ist nachhaltig bestrebt, für die Bevölkerung ein Angebot an attraktivem Wohnraum sicherzustellen. Hierbei ist insbesondere den Bedürfnissen junger Familien, einkommensschwacher, älterer und betreuungsbedürftiger Mitbürger Rechnung zu tragen. Dazu wird sich die Gemeinde der Möglichkeiten der Investition, des Planungsrechtes und der Mitgestaltung an den Landes- und regionalen Entwicklungsprogrammen bedienen (LEP und RREP).

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 4

3

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V