18.12.2019 - 6.6 Begründung zum Widerspruch Breitbandumlage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Durch den ZWAR wurde per Bescheid eine Umlage für die Sparte Breitband erhoben. Durch die Amtsverwaltung wurde fristwahrend am 11.12.2019 Widerspruch eingelegt.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde über die Begründung zum Widerspruch beraten. Die Begründung wurde durch den Hauptausschuss wie folgt geändert:

Der letzte Satz der Begründung ist zu streichen und folgender Satz ist einzufügen „ Eine erforderliche Vertragsgrundlage für diesen Erhebungsbescheid zwischen dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen und der Gemeinde Wiek besteht nicht.“

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die vorliegende Begründung für den Widerspruch gegen den Umlagebescheid des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen in der durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2019 geänderten Form.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=54&TOLFDNR=2903&selfaction=print