18.12.2019 - 6.6 Begründung zum Widerspruch Breitbandumlage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 18.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Durch den ZWAR wurde per Bescheid eine Umlage für die Sparte Breitband erhoben. Durch die Amtsverwaltung wurde fristwahrend am 11.12.2019 Widerspruch eingelegt.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde über die Begründung zum Widerspruch beraten. Die Begründung wurde durch den Hauptausschuss wie folgt geändert:
Der letzte Satz der Begründung ist zu streichen und folgender Satz ist einzufügen „ Eine erforderliche Vertragsgrundlage für diesen Erhebungsbescheid zwischen dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen und der Gemeinde Wiek besteht nicht.“
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die vorliegende Begründung für den Widerspruch gegen den Umlagebescheid des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen in der durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2019 geänderten Form.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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447 kB
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