09.03.2022 - 5 Einwohnerfragestunde

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Protokoll

Bürger 1: Sie fragt nach ob man im März und Oktober noch Gartenabfälle verbrennen darf. In der letzten Zeit nimmt das wieder zu.

 

Generell ist es verboten, es sei denn es wird in einer Feuertonne verbrannt.

 

Frau Sill bittet darum, dass im nächsten Amtsblatt die Regelungen zum Verbrennen veröffentlicht werden.

 

Falls man das Verbrennen von Gartenabfällen in einem Garten bemerkt, sollte nicht gleich die Feuerwehr gerufen werden, sondern man kann das Ordnungsamt informieren.

 

Bürger 2: Er fragt nach dem Koppelteich, ob dieser als Löschwasserteich genutzt werden kann, da er 96 m³ lt. Vertrag vorhalten muss und der Hydrant nicht ausreicht. Frau Sill und Herr Schröder schlagen ihm vor, sich hiermit mit dem Pastor zu verständigen, da sich der Teich auf dem Land der Kirche befindet. Außerdem macht Herr Schröder den Vorschlag eine eventuelle Klärgrube auf dem Gelände des Dreiseitenhofes als Vorhaltung Löschwasser zu nutzen. Dazu müsste die Größe mitgeteilt werden.