09.03.2022 - 6.1 Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Altenki...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Wenn nach § 43 (7) KV M-V der Haushaltsausgleich nach § 43 (6) KV M-V trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden kann, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. 

Nach § 43 (7) KV M-V, wird das Haushaltsicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen.

Bereits zum Doppelhaushalt 2019/2020 hat die Gemeinde mit Schreiben vom 04.07.2019 von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen die Auflage bekommen ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt vorliegendes Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2021 bis 2025.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage