09.03.2022 - 6.7 Beschluss über die Aufstellung der 11. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Rügenspeicher GmbH & Co.KG, Mühlenstraße 33b in 18569 Gingst hat den denkmalgeschützten Speicher in Lanckensburg erworben. Sie beabsichtigt, diesen Speicher zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Sanierung ist über eine Baugenehmigung genehmigungsfähig. Für den Wiederaufbau des abgerissenen Anbaus hingegen, welcher nicht unter Denkmalschutz stand, ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich, da sich Lanckensburg im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist aufzustellen und der Flächennutzungsplan ist zu ändern.

Weiterhin sollen die angrenzenden Flächen durch die Vorhabenträgerin und als Umgriffsflächen ohne bauliche Anlagen entwickelt werden. Die ruinösen Gebäude sollen abgerissen werden.

 

Die Gemeinde Altenkirchen ist mit diesem Vorhaben einverstanden und hat am 20.10.2021 den Grundsatzbeschluss Nr. 004.07.076/21 zur Schaffung von Baurecht über eine Bauleitplanung gefasst.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern. (11. Änderung)

 

Die Kosten werden über einen städtebaulichen Vertrag geregelt und von den Vorhabenträgern übernommen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Für einen Bereich am bestehenden denkmalgeschützten Speicher in Lanckensburg soll der Flächennutzungsplan zum 11. Mal geändert werden. werden.

            Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine Baufläche um die Wiederrichtung des abgerissenen Anbaus an den denkmalgeschützten Speicher zu ermöglichen.

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage