09.03.2022 - 6.9 Beschluss über die Verlängerung der Veränderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Datum:
- Mi., 09.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen hat am 16.9.2015 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 6 „Wohngebiet am Piperschen Teich“ aufgehoben werden soll. Am 25.10.2017 wurde dieser Beschluss präzisiert und eine Teilaufhebung beschlossen. Zur Sicherung der Planung wurde 2020 für den Geltungsbereich der sich in Aufstellung befindlichen Teilaufhebung eine Veränderungssperre erlassen. Diese würde am 8.6.2022 nach Ablauf von 2 Jahren automatisch auslaufen.
Gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein weiteres Jahr verlängern.
Frau Sill erklärt die Beschlussvorlage und die Verlängerung der Veränderungssperre.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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