09.03.2022 - 6.9 Beschluss über die Verlängerung der Veränderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen hat am 16.9.2015 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 6 „Wohngebiet am Piperschen Teich“ aufgehoben werden soll. Am 25.10.2017 wurde dieser Beschluss präzisiert und eine Teilaufhebung beschlossen. Zur Sicherung der Planung wurde 2020 für den Geltungsbereich der sich in Aufstellung befindlichen Teilaufhebung eine Veränderungssperre erlassen. Diese würde am 8.6.2022 nach Ablauf von 2 Jahren automatisch auslaufen.

 

Gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein weiteres Jahr verlängern.

 

Frau Sill erklärt die Beschlussvorlage und die Verlängerung der Veränderungssperre.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre über den Teilbereich 1 der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet am Piperschein Teich“ 16.9.2015 gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein weiteres Jahr.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage