22.06.2022 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 9. März 2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Umbau und Umnutzung Jugenddorf in Familienhotel
  • Befristete Verlängerung eines Arbeitsvertrages im Rahmen einer Förderung nach §16i SGB II

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27. April 2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau Cafe und Rösterei mit Nebengebäude (Lager) hier: Antrag auf 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung 00576/19 vom 28.05.2019
  • Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Aufstellung eines Mobilheimes (Sommerhaus) mit Antrag auf Abweichung

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurde folgende Entscheidung getroffen:

 

  • Zuschuss an die Kirchgemeinde Nord-Rügen und Wiek für den Kirchensommer 2022 in Höhe von 300 €

 

Die Haushaltsplanung 2023/24 ist in Arbeit

 

Es gibt immer noch keinen Termin zum Baubeginn des Edeka-Marktes

 

Die geplanten Beschilderungen sind beauftragt.

 

Am Speicher Lanckensburg werden zurzeit Sicherungsmaßnahmen durchgeführt.

 

Eine Studie über die Schulstandorte auf Wittow wurde vom Amt Nord-Rügen beauftragt.

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=549&TOLFDNR=12048&selfaction=print