22.06.2022 - 6.3 Antrag auf Anerkennung Tourismusort

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Mit der Änderung des Kurortgesetzes vom 16. Juli 2021 können Gemeinden nach Beschlussfassung durch die jeweiligen Gemeindevertretungen auf Antrag als Tourismusort anerkannt werden.

 

Ein Kriterium für die Anerkennung als Tourismusort ist die Lage des Ortes in einem Tourismusschwerpunkt- oder Tourismusentwicklungsraum gemäß Regionalem Raumentwicklungsprogramm (landschaftlich bevorzugte Lage). Dieses Kriterium trifft für die Gemeinde Altenkirchen zu. Weitere Kriterien sind geeignete Angebote der Naherholung, wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

 

Insofern wird der Gemeinde vorgeschlagen, den Antrag auf Anerkennung als Tourismusort zu stellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt den Antrag auf Anerkennung als Tourismusort zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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