26.10.2022 - 6.5 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Mi., 26.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin Aufsichtsrat Beschlüsse fassen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung
Im Anlagevermögen der Gesellschaft sind nur Vermögensgegenstände zu behalten, die dem Gesellschaftszweck dienen. Es sind Grundstücke vorhanden, die im Eigentum der Gesellschaft stehen, aber nicht für den Gegenstand des Unternehmens benötigt werden. Gemäß Satzung der Altenkirchener Wohnungsbau AG ist für eine Veräußerung dieser Grundstücke die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, mit der Beschlussfassung im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG beauftragt wird, mit der der Veräußerung aller nicht dem Gesellschaftszweck dienenden Grundstücke durch die Gesellschaft zugestimmt wird