26.10.2022 - 6.6 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Mi., 26.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde Altenkirchen in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung der Bilanz für das Jahr 2020 ihre Zustimmung erteilen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, den bereits geprüften und testierten Jahresabschlussberichtes 2021 der Altenkirchener Wohnungsbau AG nach der Bestätigung durch den Aufsichtsrat
mit einer Bilanzsumme von 10.313.987,97 EUR
und einem Jahresgewinn nach Steuern und Abschreibung in Höhe von 446.401,41 EUR,
der mit dem Verlustvortrag aus 2020 in Höhe von 1.315.524,03 EUR
zu verrechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2021 zu bestätigen und die Bestätigung in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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