26.10.2022 - 6.6 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde Altenkirchen in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung der Bilanz für das Jahr 2020 ihre Zustimmung erteilen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, den bereits geprüften und testierten Jahresabschlussberichtes 2021 der Altenkirchener Wohnungsbau AG nach der Bestätigung durch den Aufsichtsrat

 

mit einer Bilanzsumme von        10.313.987,97 EUR

und einem Jahresgewinn nach Steuern und Abschreibung in Höhe von        446.401,41 EUR,

der mit dem  Verlustvortrag aus 2020 in Höhe von      1.315.524,03 EUR

 

zu verrechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2021 zu bestätigen und die Bestätigung in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=551&TOLFDNR=13264&selfaction=print