18.05.2022 - 6.6 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 6. ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Mi., 18.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat in öffentlicher Sitzung am 8.12.2021 den Aufstellungsbeschluss über die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ nach § 13 BauGB gefasst und die Planunterlagen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Ziel der Planänderung ist die Zulassung von Betriebs- oder Betreiberwohnungen im Plangebiet.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durch Beschluss vom 8.12.2021 verzichtet. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 4.1.2022 bis 8.2.2022 statt. Die betroffenen Behörden wurden mit Schreiben vom 15.12.2021 beteiligt. Die Planung wurde angezeigt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind durch die Gemeinde auszuwerten (Abwägung). Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.
Beschluss
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplan Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 2 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinde haben 2 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
- teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur
Planung:
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
- Gemeinde Breege
- Gemeinde Sagard
- Gemeinde Lohme
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) beschließt die Gemeindevertretung Glowe die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Stand der 5. Änderung südlich der Landesstraße L30, , östlich der Häuser im Bauhausstil in der Wittower Heide und westlich der Dünenresidenz bestehend nur aus einem Textteil (Teil B) als Satzung
- Die Begründung wird gebilligt.
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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