18.05.2022 - 6.8 Bewilligung der außerplanmäßigen investiven Aus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Datum:
- Mi., 18.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Für das Haushaltsjahr 2022 fallen in der Gemeinde Glowe Kosten für die Vermessung und Katastergebühren des Radweges Glowe-Breege in Höhe von circa 47.000 € an. Ursprünglich war die Maßnahme im Haushalt für 2020 geplant, konnte aber nicht umgesetzt werden. Für 2022 stellt die Maßnahme eine außerplanmäßige investive Ausgabe dar, die nach § 50(1) KV M-V bewilligt werden muss. Über die Bewilligung entscheidet nach § 6(1) Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe, die Gemeindevertretung.
Die Deckung der Kosten kann aus der Maßnahme „Schulsanierung“ erfolgen.