18.05.2022 - 6.2 Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Die Gemeinde Glowe ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

 

Nach den zuletzt erfolgten, teils starken Schwankungen in der Gebührenkalkulation ist diese nunmehr relativ ausgeglichen, sodass die allgemeine Gewässerunterhaltung keine Schwankungen mehr hervorruft. Einzig die Schöpfwerke und Deichflächen führen aufgrund ihrer jährlich schwankenden Wartungsintensität zu Schwankungen in deren Gebührensätzen.

Für das Verbandsgebiet Glowe wurden 2020 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:

 

  • Gesamte Verbandsfläche:  2.220,2789 ha
  • Davon dingliche Mitglieder:      142,8469 ha
  • Veranlagungsfläche:   2.077,4320 ha
     

Daraus resultierte ein Verbandsbeitrag in Höhe von 39.155,05 Euro.

 

Gemeinde Glowe: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

2017

2018

2019

2020

Gebührensatz Glowe je BE

0,14 €

0,10 €

0,12 €

0,12 €

SW Neuhof je BE

0,14 €

0,33 €

0,12 €

0,58 €

SW Glowe je BE

0,61 €

0,40 €

0,33 €

0,22 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

5

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage