18.05.2022 - 6.1 1. Änderung der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 18.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Glowe hat seit Jahren (zumindest seit der 5. Wahlperiode 2009 – 2014) in § 1 der Geschäftsordnung geregelt, dass die Gemeindevertretung einzuberufen ist, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal alle acht Wochen.
Für eine ordnungsgemäße Vorbereitung einer kommunalen Sitzung sind auf Grund der Ladungsfristen und des Postversandes mindestens vierzehn Tage erforderlich. Nach § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist das Protokoll der Sitzung innerhalb von vierzehn Tagen zu erstellen. Die Protokolle der Ausschüsse sind maßgeblich für die Sitzung der Gemeindevertretung.
Soweit eine ordnungsgemäße Ausschussarbeit sichergestellt werden soll, kann die Gemeindevertretung nicht alle acht Wochen tagen.
Rechenbeispiel
Bauausschuss Tag X
Haupt- und Finanzausschuss Tag Y (= 14 Tage Protokoll BA + 14 Tage Vorbereitung)
Gemeindevertretung Tag Z (= 14 Tage Protokoll HA + 14 Tage Vorbereitung)
Nicht berücksichtigt sind bei dieser Rechnung die Sitzungen des Sozialausschusses. Da Gemeindevertreter sowohl im Bau- als auch im Sozialausschuss Mitglied sind, ist es schwierig diese Sitzungen an einem Tag durchzuführen. Insofern ist eine Terminsetzung für die Gemeindevertretung bezüglich aller acht Wochen nicht umsetzbar.
Insofern sollte die Regelung in § 1 der Geschäftsordnung geändert werden, damit die Gemeinde nicht weiterhin permanent gegen ihre eigene Geschäftsordnung verstoßen muss.
Es wird einstimmig ohne Enthaltungen für den Antrag von Herrn Mielke gestimmt die Änderung „ mindestens 4 mal im Jahr“ mit aufzunehmen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung
1. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Glowe
Artikel 1 - Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung der Gemeinde Glowe wird wie folgt geändert:
§ 1 – Sitzungen der Gemeindevertretung
In § 1 Abs. 1 wird der Teilsatz „, mindestens jedoch alle acht Wochen“ ersatzlos gestrichen.
Aufnahme der Änderung mindestens jedoch 4 mal im Jahr
Artikel 2 - Inkrafttreten
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschluss in Kraft.
Glowe,
Th. Mielke
Änderung in § 1 Abs. 1 wird der Teilsatz mindestens jedoch 4 mal im Jahr zusätzlich mit aufgenommen.