18.05.2022 - 6.1 1. Änderung der Geschäftsordnung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Glowe hat seit Jahren (zumindest seit der 5. Wahlperiode 2009 – 2014) in § 1 der Geschäftsordnung geregelt, dass die Gemeindevertretung einzuberufen ist, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal alle acht Wochen.

 

Für eine ordnungsgemäße Vorbereitung einer kommunalen Sitzung sind auf Grund der Ladungsfristen und des Postversandes mindestens vierzehn Tage erforderlich. Nach § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist das Protokoll der Sitzung innerhalb von vierzehn Tagen zu erstellen. Die Protokolle der Ausschüsse sind maßgeblich für die Sitzung der Gemeindevertretung.

 

Soweit eine ordnungsgemäße Ausschussarbeit sichergestellt werden soll, kann die Gemeindevertretung nicht alle acht Wochen tagen.

 

Rechenbeispiel

Bauausschuss    Tag X

Haupt- und Finanzausschuss  Tag Y (= 14 Tage Protokoll BA + 14 Tage Vorbereitung)

Gemeindevertretung    Tag Z (= 14 Tage Protokoll HA + 14 Tage Vorbereitung)

 

Nicht berücksichtigt sind bei dieser Rechnung die Sitzungen des Sozialausschusses. Da Gemeindevertreter sowohl im Bau- als auch im Sozialausschuss Mitglied sind, ist es schwierig diese Sitzungen an einem Tag durchzuführen. Insofern ist eine Terminsetzung für die Gemeindevertretung bezüglich aller acht Wochen nicht umsetzbar.

 

Insofern sollte die Regelung in § 1 der Geschäftsordnung geändert werden, damit die Gemeinde nicht weiterhin permanent gegen ihre eigene Geschäftsordnung verstoßen muss.

 

Es wird einstimmig ohne Enthaltungen für den Antrag von Herrn Mielke gestimmt die Änderung „ mindestens 4 mal im Jahr“ mit aufzunehmen.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung

 

1. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Glowe

Artikel 1 - Änderung der Geschäftsordnung

 

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Glowe wird wie folgt geändert:

 

§ 1 – Sitzungen der Gemeindevertretung

 

In § 1 Abs. 1 wird der Teilsatz „, mindestens jedoch alle acht Wochen“ ersatzlos gestrichen.

Aufnahme der Änderung mindestens jedoch 4 mal im Jahr

 

Artikel 2 - Inkrafttreten

 

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschluss in Kraft.

 

Glowe,

 

Th. Mielke

 

Änderung in § 1 Abs. 1 wird der Teilsatz mindestens jedoch 4 mal im Jahr zusätzlich mit aufgenommen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

5

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V