20.10.2022 - 4.1 Information über den Antrag auf Neubau eines "S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Do., 20.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Der Eigentümer der Flurstücke 17 und 18 der Gemarkung Starrvitz, Flur 13 hat mit Mail vom 15.9.2022 einen Antrag auf Entwicklung dieser Flächen bei der Gemeinde eingereicht, als „Sport- und Landhotel Starrvitz“ (Antrag in Anlage 1).
Laut beigefügtem Plan des Architekturbüros Warnkross vom 12.9.2022 (Anlage 2) soll ein Gebäude als Land-und Sporthotel entstehen. Angaben zu Kapazitäten (Betten) liegen nicht vor. Außerdem ist ein Tennisplatz geplant sowie ein Spiel- und Kletterpark, ein putting green (Golf) sowie ein Fitnessparcours.
Hinweise des Bauamtes:
Für das beantragte Vorhaben besteht ein Planungserfordernis (Bebauungsplan). Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist für die Flurstücke eine Mischbaufläche und im südwestlichen Bereich eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aus (Anlage 3 B-Planpoolauskunft).
Grundsätzlich ließe sich für den Bereich der Mischbaufläche ein Bebauungsplan als Sondergebiet ableiten, nicht aber für den Schutzbereich. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wäre erforderlich.
Über das Flurstück 18 verläuft gegenwärtig der Zufahrtsweg zum Ostseekino (vorhabenbezogener B-Plan Nr. 27 „Freiluftkino Starrvitz“). Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Speicher-Bistro Starrvitz“ wurde die Straße in dem gemeindlichen Flurstück 21 zwar dargestellt, wurde aber bis heute durch die Gemeinde nicht umgesetzt. Eine Regelung wäre im Planverfahren erforderlich. (Anlage 4 Geltungsbereich auf Luftbild).
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch (§ 1 Abs. 3 BauGB)
Einen Antrag auf Errichtung von Tennisplätzen mit Clubhaus vom August 2021 hat die Gemeindevertretung mit Beschluss Nr. 019.07.182/21 vom 9.12.2021 abgelehnt: (Beschluss in Anlage 5)
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt möge entscheiden, ob die für die Gemeindevertretung erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.
Herr Kuhn teilt mit, dass Herr Prof. Dr. Marks nicht kommen kann, aber der Architekt an seiner Stelle teilnehmen wird. Der Architekt Herr Warnkross kommt verspätet. Er stellt die Planung vor. Eine Planzeichnung mit Darstellung der Flurstückgrenzen, dem Geltungsbereich, der Lage der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft liegt nicht vor.
Geplant sind ein Land- und Sporthotel mit 8 Betten (4 Zimmer) und einem Gemeinschaftsbereich, Flächen für Tennis, Putting Green, Fitness/Trainingsparcours. Eine öffentliche Nutzung der Sportanlagen ist gewünscht. Die Fläche zur Entwicklung von Natur und Umwelt wird nicht bebaut, alle anderen Flächen sollten naturnah genutzt werden. Maximal für Tennis soll ein Entgelt verlangt werden, da diese Fläche sehr pflegeintensiv ist. Es wird eine ganzjährige Nutzung angestrebt. Die Straße zum Freiluftkino liegt teilweise auf dem Grundstück – es wird zugesichert, dass diese nicht zugemacht, sondern weiter genutzt werden kann. Herr Kuhn erklärt, dass für den Teil der Straße, der über das private Grundstück geht, eine rechtlich saubere Klärung erfolgen muss.
Die Bauausschussmitglieder erwarten eine Überarbeitung des Lageplanes mit Einarbeitung der oben genannten Angaben und Erstellung von aussagekräftigen Dokumenten.
Weiterhin wird die Erstellung eines ablehnenden Beschluss empfohlen
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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200,2 kB
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9,7 MB
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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165,9 kB
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