01.12.2022 - 6.4 Beschluss über die Abwägung zu den eingegangene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 5.12.2019 den Beschluss-Nr. 019.07.047/19 über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lancken“ gefasst. Als Planungsziel wurde angegeben: Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Stellplätzen im Bereich des Gutshauses.

Der Beschluss wurde vom 19.12.2019 bis 8.1.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Am 20.5.2020 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag abgeschlossen, der die Kostenübernahme durch den Antragsteller regelt (Beschluss- Nr. 019.07.073/20 vom 12.3.2020. Die Planung wurde am 8.7.2020 beauftragt, ebenso ein Schallgutachten sowie eine Fledermauskartierung. A, 23.6.2022 wurde der Planentwurf gebilligt (Beschluss-Nr. 019.07.227/22).

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand durch Auslegung der Planunterlagen vom 4.8.2022 bis 19.8.2022 statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 18.7.2022 bis 4.8.2022. Die Planung wurde mit Schreiben vom 14.7.2022 angezeigt. Die Träger öffentlicher Belange am 26.7.2022 beteiligt. Die Planung hat vom 22.8.2022 bis 23.9.2022 öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 4.8.2022 bis 23.8.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind auszuwerten (Abwägung).

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lancken“ im Bereich des Gutshauses in Lancken hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 15 von der Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinde haben 12 Behörden und 4 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging eine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

 

 

  1. berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • EWE
  • e.dis
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
  • Forstamt Rügen
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • IHK zu Rostock
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Gemeinde Altenkirchen
  • Gemeinde Wiek
  • Gemeinde Breege
  • Gemeinde Putgarten

 

  1.    Die Stellungnahme des Bürgers 1, der keine persönliche Betroffenheit geltend machte (Bürger wohnt in einem anderen Ortsteil) wurde zur Kenntnis genommen und ausführlich behandelt. Sie führte im Ergebnis nicht zu einer Änderung der Planung.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage