01.12.2022 - 6.6 Beschluss über die Abwägung der eingegangenen S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 24.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teile der Ortslage Nonnevitz gefasst (BE-Nr. 019.07.107/20). Der Beschluss wurde vom 29.9.2020 bis 16.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Am 27.4.2021 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag zwischen Eigentümer und Gemeinde beschlossen, welcher die Kostentragung für die Erstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ regelt (Beschluss Nr. 019.07.142/21 vom 8.4.2021. Die Planung wurde am 10.5.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. 019.07.151/21 vom 8.4.2021.

Am 21.4.2022 wurde der Vorentwurf von der Gemeindevertretung gebilligt (Beschluss-Nr. 019.07.209/22). Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 9.6.2022 bis 24.06.2022 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 24.5.2022 bis 10.6.2022 ortsüblich. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.5.2022 frühzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind auszuwerten für das weitere Verfahren (Abwägung).

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB  zum Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 14 von der Planänderung berührten Behörden und 2 Nachbargemeinden haben 9 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging keine Stellungnahme ein  (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

  1. berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
    • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • E.dis AG
  • Deutsche Telekom Technik

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • EWE
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock
  • Gemeinde Altenkirchen
  • Gemeinde Wiek

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage