23.03.2023 - 6.5 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Do., 23.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Susann Schulze
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf der Grundlage des Erlasses des Justizministeriums M-V vom 04.05.2022 (Az.: III 103/3222-14 SH) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen hat die Gemeinde Breege gemäß § 36 Abs. 1 und 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mindestens eine Personen für die zu erstellende Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen zu benennen.
Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt und auf der Internetseite des Amt Nord Rügens zu den Schöffenwahlen hat sich ein interessierter Einwohner um die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben.
Hinweis:
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§ 36 Abs. 1 GVG).