23.03.2023 - 6.3 Änderung der Leinenpflicht für Hunde innerhalb ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Breege nur für den Kurplatz, die Strandpromenade, den Hafen und am Strand für den Zeitraum von Mai bis September geregelt. Diese Regelung soll jetzt für die gesamte Ortslage und in den einzelnen Ortsteilen für das gesamte Jahr gelten.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Breege beschließt den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Breege zu ändern. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen der Gemeinde Breege für das gesamte Jahr bestehen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

8

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V