21.09.2023 - 6.1 Billigung der Eilentscheidung des Bürgermeister...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do., 21.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Breege hat mit öffentlich-rechtlichem Vertrag gemäß Beschluss Nr. 013.6.09-92/16 vom 25.02.2016 dem ZWAR die Aufgabe „Breitbandversorgung“ übertragen und ist der Sparte „Breitbandnetz“ des ZWAR gemäß § 3 Abs.3 der Verbandssatzung beigetreten. Die Aufgabenübertragung beschränkte sich gemäß § 2 Nr. 1 auf die
„ ... Umsetzung von dem ZWAR beantragter Ausbauprojekte gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutsch-land“ vom 22. Oktober 2015 (Förderrichtlinie Bund) sowie der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie M-V) vom 16. Juli 2016, soweit sich diese auf das Gemeindegebiet erstrecken und von den Fördermittelgebern bewilligt worden sind.“
Nachdem der Ausbau der sog. „weißen Flecken“ der Breitbandversorgung zwischenzeitlich auf Grundlage der vorbezeichneten Förderrichtlinien weitgehend umgesetzt wurde, soll nunmehr auch die Versorgung der „grauen Flecken“ vorangetrieben werden.
Der Zweckverband Rügen hatte dazu am 27.04.2023 ein Markterkundungsverfahren für die Gemeinde Breege gestartet. Die Frist endete am 04.07.2023. Die Auswertung des MEV ergab, dass ein geförderter Glasfaserausbau in Breege für die unterversorgten Adressen möglich ist. Durch den ZWAR soll nun ab August 2023 der Fördermittelantrag für die vorläufige Bewilligung beantragt werden.
Die Kostenschätzung für den 7. Förderaufruf geht von einer Gesamtinvestition in Höhe von rund 58 Millionen Euro aus. Die Förderrichtlinie vom Bund und Land sind identisch mit der Förderrichtlinie der "weißen" Fleckenförderung, so dass eine Förderquote von 90% gesichert ist. Die verbleibenden 10% („Eigenleistung“) werden nach jetzigem Kenntnisstand wieder durch den Kommunalen Aufbaufond (KAF) getragen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Kosten. Als nicht förderfähig sind die Pachteinnahmen einzustufen, diese können durch den ZWAR zum jetzigen Zeitpunkt ohne Ausschreibung nicht geschätzt werden.
Die mittelfristige Planung des ZWAR bis 2027 zeigt, dass keine Verluste erwartet werden. Die bisherigen Verluste können ausgeglichen werden, ohne weitere Umlagen zu erheben.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde fordert vor der Antragsstellung des Infrastrukturantrages eine Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages für den 7. Förderaufruf.
Zur Legitimation des ZWAR für den Gigabitausbau in den „grauen Flecken“ schließen die Parteien die vorliegende Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Herr Repenning erläutert den Sachverhalt für alle Anwesenden noch einmal zusammengefasst. Erst war Breege beim Breitbandausbau nicht dabei, nun gibt es ein neues Förderprogramm, welches schnelleres Internet bringt. Breege wird mit mindestens 100 MB auch in allen Ortsteilen ausgebaut werden.
Der Zeitplan steht noch nicht fest. In der Bauphase kann es Behinderungen kommen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege billigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, den mit dem ZWAR gemäß Beschluss Nr. 013.6.09-92/16 vom 25.02.2016 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag wie folgt zu ergänzen:
§ 2 Nr.1 Satz 2 wird nach (Breitbandförderrichtlinie M-V) vom 20. Juli 2016 wie folgt ergänzt:
„, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ vom 29.09.2022 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) jeweils…“.