21.09.2023 - 6.4 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Do., 21.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung hat am 01.12.2022 den Beschluss Nr. 013.07.200/22 über die Aufstellung der 2. Änderung des FNP“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 08.12.2022 bis zum 05.01.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 02.01.2023 bis zum 20.01.2023 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de und im Internet im Bau- und Planungsportal MV statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 08.12.2022 bis 05.01.2023. Die Planung wurde angezeigt, die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 07.12.2022 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Am 15.6.2023 erfolgte der Abwägungs- du Auslegungsbeschluss (BE-Nr. 013.07.214/23).
Die Planunterlagen mit dem Umweltbericht haben in der Zeit vom 31.7.2023 bis 1.9.2023 öffentlich im Amt Nord-Rügen, sowie im Internet unter www.b-plan-services.de und b-plan.geodaten-mv.de öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung ist ortsüblich in den Schaukästen sowie auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-plan-services.de und b-plan.geodaten-mv.de vom 14.7.2023 bis 1.8.2023 erfolgt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 12.7.2023 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die erneut eingegangenen Stellungnahmen sind zu behandeln und abzuwägen. Mit dem Feststellungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.
Die Planung ist zur Genehmigung einzureichen.
Frau Riedel erläutert die Schwerpunkte der Abwägung.
Bezüglich der eingegangenen Bürgerstellungnahme äußern die Anwesenden Unverständnis, dass diese Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich des Museumsdorfes noch nicht geschehen ist.
Frau Riedel erklärt, dass es sich um einen Planungsprozess handelt, der durch die Gemeinde durchgeführt/beauftragt werden muss. Hierzu sind Gelder in den Haushalt einzustellen, damit die Planung beauftragt werden kann.
Die Gemeindevertreter beauftragen das Amt Nord-Rügen ein Honorarangebot einzuholen und die Planungssumme in den Haushalt der Gemeinde einzustellen.
Beschluss
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breege für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in der Ortsmitte von Lobkevitz vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden (§ 2 BauGB)hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe auch ausführliche Begründung in der Anlage): Von 15 beteiligten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 9 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit ging 1 Stellungnahme ein (Stellungnahmen und ausführliche Begründung in der Anlage).
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berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von folgenden Behörden:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
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folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Landesforst MV, Forstamt Rügen
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
- Landesamt für Innere Verwaltung MV
- IHK Rostock
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
- Gemeinde Wiek
- Gemeinde Glowe
- Gemeinde Altenkirchen
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
Die Stellungnahme der Öffentlichkeit, die keine direkte Betroffenheit durch die Planung geltend machen konnte, wurden ausführlich behandelt (siehe Anlage) führte im Ergebnis aber zu keiner Planänderung.
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.
- Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a BauGB werden gebilligt.
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen. Die Bekanntmachung der Genehmigung ist alsdann mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und mit der Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB gem. § 6a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Breege bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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428,1 kB
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1,2 MB
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100,8 kB
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