07.12.2023 - 6.1 Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Die Gemeinde Breege ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

 

Nach den zuletzt erfolgten, teils starken Schwankungen in der Gebührenkalkulation ist diese nunmehr relativ ausgeglichen, sodass die allgemeine Gewässerunterhaltung keine Schwankungen mehr hervorruft. Einzig die Schöpfwerke und Deichflächen führen aufgrund ihrer jährlich schwankenden Wartungsintensität zu Schwankungen in deren Gebührensätzen.

 

Für das Verbandsgebiet Breege wurden 2021 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Flächen veranlagt:

 

  • Gesamte Verbandsfläche:  1.598,0451 ha
  • Davon dingliche Mitglieder:        80,8621 ha
  • Veranlagungsfläche:   1.517,1830 ha
     

Dies resultierte in einen Verbandsbeitrag in Höhe von 16.276,53 Euro.

 

Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation liegt der allgemeine Hebesatz gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert bei 0,09 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).

 

Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Schmantevitz sinkt von 0,09 Euro auf künftig 0,03 Euro / Berechnungseinheit.

 

Gemeinde Breege: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Gebührensatz Breege je BE

0,12 €

0,08 €

0,09 €

0,09 €

0,09 €

SW Schmantevitz je BE

0,14 €

0,14 €

0,12 €

0,09 €

0,03 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert. 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt die beigefügte Satzung der über die Erhebung von Gebühren von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

7

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage