07.12.2023 - 6.3 Beschluss über die Billigung des überarbeiteten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 07.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Breege hat am 28.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ in Breege gefasst. Der Beschluss wurde vom 30.10.2020 bis 17.11.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die Gemeinde hat am 7.12.2020 mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vorvertrag zur Regelung der Kostenübernahme abgeschlossen (BE-Nr. 013.07.087/20 vom 2.12.2020. Die Planung wurde am 8.1.2021 beauftragt. Am 1.9.2021 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst (BE-Nr. 013.07.114/21). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 15.11.2021 bis 26.11.2021 statt. Die Bekanntmachung
erfolgte ortsüblich (Schaukästen, Homepage Amt und Internet) vom 28.10.2021 bis 16.11.2021.Die Planung hat vom 6.12.2021 bis 14.1.2022 öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 18.11.2021 bis 7.12.2021 bekannt gemacht (Schaukästen, Homepage Amt und Internet). Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.11.2021 beteiligt. Die Planung wurde angezeigt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 9.3.2022 durch die Gemeinde ausgewertet und abgewogen (Beschluss-Nr. 013.07.148/22). Das Ergebnis wurde mitgeteilt. Aufgrund der Stellungnahmen und des Lärmgutachtens wurde eine Überarbeitung des Entwurfes erforderlich. Die Gemeinde Breege hat mit Beschluss Nr. 013.07.233/23 vom 21.9.2023 beschlossen, dass die vom Architekturbüro Kruse vorgestellten Änderungen in den Bebauungsplanentwurf zu übernehmen sind. Aufgrund der vorgenommenen Änderungen ist eine erneute Veröffentlichung erforderlich und es sind die Stellungnahmen erneut einzuholen (§ 4a Abs. 3 BauGB). Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme soll angemessen verkürzt werden.
Beschluss
Beschluss:
- Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes mit dem VEP und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die berührten sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut bei Betroffenheit zu beteiligen.
- Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Veröffentlichungsfrist angemessen auf 2 Wochen verkürzt, die Dauer der Beteiligung der Behörden auf 3 Wochen.
Anlagen zur Vorlage
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