18.10.2023 - 5.2 Antrag auf Änderung und Ergänzung des vorhabenb...

Reduzieren

Protokoll

Mit Datum vom 28.7.2023 hat die KBB 1. Investitionsgesellschaft Berlin mbH (Eigentümerin) einen Antrag auf Änderung und Ergänzung des rechtswirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Schloss Spycker“ mit einer Projektstudie eingereicht (Anlagen 1-3).  

 

Es werden folgende Änderungen angestrebt:

  • Erhöhung der Zimmerzahl auf 130 Zimmer in einem Neubau
  • Erweiterung Spa- und Wellnessbereich in einem Neubau
  • Neubau Rezeption
  • Neubau von 4-6- Chalets (Familienwohnungen)
  • Schlossumbau zu Restaurants, Bar, Küche, Appartements
  • Erlebniswelt Schosspark
  • 4-6 Übernachtungsmöglichkeiten für Radfahrer (Neubau)
  • Einrichtung öffentliches WC
  • Verbesserung des gastronomischen Angebotes durch Vielspartenangebot wie Biergarten, Fahrradimbiss (Neubau), Cafe´ im Souterrain im Schloss, Cafe´ im Schlossgarten (Neubaau), Pizzeria, griechische Küche, asiatische Fusionsküche, gehobenes Restaurant im 1. OG im Schloss
  • Kreativangebote (Ateliers zum Malern und Töpfern) (Neubau)
  • Naturlehrpfad, NABU-Station, Vogelerkundungen

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist nur der Bereich des rechtswirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 als Baufläche dargestellt. Bei Zustimmung zur geplanten Änderung und Ergänzung des rechtswirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 ist ebenfalls der Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Teile der beantragten Ergänzungsbereiche liegen im Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ (Flurstück 33). Eine Herausnahme der Ergänzungsbereiche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ (zuständig Landkreis Vorpommern-Rügen) ist Voraussetzung für eine Planung.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr der Gemeinde Glowe möge entscheiden, ob durch die Amtsverwaltung die erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses sprechen sich für eine maßvolle Erweiterung des Schloss Spycker aus um es zu erhalten und wirtschaftlich betreiben zu können. Jedoch entscheidet die Gemeinde über alle Belange, die den B-Plan betreffen wie z. B. Gestaltung usw.

 

Herr Heinemann fasst wesentliche Punkte aus der Diskussionsrunde der Mitglieder noch einmal zusammen:

Das Schloss muss erhalten werden und im baulichen Fokus bleiben.

Die Gastronomie muss erweitert werden.

Bau eines öffentlichen WC`s z.B. für Radfahrer

Es sollen Arbeitsplätze geschaffen werden.

Der Umweltaspekt muss beachtet werden – naturnahe Architektur (Holz, Glas, Begrünung) im Einklang und Harmonie mit der Natur.

Die Eigentümer sollten nicht ständig wechseln.

Einbindung der Infrastruktur (Rad- und Wanderwege)

Errichtung von Ladesäulen für E-Fahrräder

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr der Gemeinde Glowe beschließt, das die erforderliche Beschlussvorlage durch die Amtsverwaltung zustimmend vorbereitet werden soll.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=612&TOLFDNR=15792&selfaction=print