15.03.2023 - 6.5 Zuschuss für den Sportverein Glowe e.v.

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Herr Heinemann und Herr Thomas zeigen Ihr Mitwirkungsverbot an und verlassen die Reihen der Gemeindevertretung.

 

 Der Hauptausschuss der Gemeinde Glowe hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 über den Antrag „Förderung des Vereinslebens im Bereich der Gemeinde Glowe“ beraten.

 

Herr Bertram Sorge stellte dort den Antrag zur Förderung des Sportvereins Glowe. Der Verein ist bemüht Mitglieder zu gewinnen, vor allem Jugendliche und auch Senioren. Das funktioniert aber nur, wenn die Beiträge niedrig gehalten werden. Die Beiträge können auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden, wenn zunächst 50% Ermäßigung auf die Nutzungsgebühr gewährt werden.

 

Mit Schreiben vom 30.01.2023 beantragte Herr Sorge für die Abteilung Tischtennis die Zahlung einer Jahresnutzungsgebühr. Die Sporthalle wird donnerstags für 2 Stunden genutzt. Die ermäßigte Nutzungsgebühr für das Jahr 2023 soll 1.040 € betragen (Nutzungsentgelt lt. Entgeltordnung 40,- € pro 2 Stunden x 52 Wochen = 2.080,- € x 50 % Ermäßigung = 1.040,- €).

 

Herr Bernd Radeisen möchte wissen, weshalb mit dem Gießkannenprinzip verteilt wird.

Der Gebühr für die Hallennutzung liegt eine Kalkulation zugrunde.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass es hier nicht um die Gebühr für die Hallennutzung geht.

Dem neu gegründeten Sportverein der Gemeinde Glowe wird ein Zuschuss gewährt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.040,- € im Jahr 2023.

 

Herr Bernd Radeisen stellt einen Antrag auf geänderte Beschlussfassung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die Bezuschussung des Sportvereins Glowe im Jahr 2023 in Höhe von 1.040,- €

 

Dieser wird einstimmig angenommen.

 

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Beschluss

Beschluss:.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die Bezuschussung des Sportvereins Glowe im Jahr 2023 in Höhe von 1.040,- €

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Heinemann, Herr Thomas

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

6

0

0

2

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage