07.06.2023 - 6.8 Aufnahme des Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF-W)...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Glowe hat über das Land M-V unter dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ ein TSF-W erhalten. Das TSF-W ist nicht im Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Glowe enthalten und somit wurde es auch nicht in Höhe von 136.975,00 € gefördert. Erst bei Vorliegen eines Brandschutzbedarfsplanes (BBPl.), der ein TSF-W ausweist, liegen alle notwendigen Voraussetzungen vor, um eine rechtmäßige Auszahlung der Mittel abzufordern. Die Zweckbindung des Fahrzeuges beträgt nach Erhalt der Fördermittel 15. Jahre.

 

Die Gemeinde Glowe nimmt das TSF-W als zusätzliches Fahrzeug mit in den Fahrzeugbestand der Feuerwehr Glowe auf, damit die Sicherheit, die Brandschutzbekämpfung und die notwendige Wasserversorgung (Gefahrenabwehr) vor Ort sichergestellt werden kann. Die Gemeinde Glowe sieht es als dringend erforderlich, das TSF-W in den BBPl. der Gemeinde Glowe mit aufzunehmen, um allen territorialen, materiellen und personellen Besonderheiten auch in den dazugehörigen Ortsteilen brandschutzrelevant gerecht zu werden.

 

Herr Mielke ändert den Text der Beschlussfassung ab. Das Wort „zusätzlich“ muss gestrichen werden.

Er erläutert eingehend die Notwendigkeit eines solchen Fahrzeuges.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Tragkraftspritzenfahrzeug als Fahrzeug in den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Glowe aufzunehmen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V