07.06.2023 - 6.8 Aufnahme des Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF-W)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Datum:
- Mi., 07.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Glowe hat über das Land M-V unter dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ ein TSF-W erhalten. Das TSF-W ist nicht im Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Glowe enthalten und somit wurde es auch nicht in Höhe von 136.975,00 € gefördert. Erst bei Vorliegen eines Brandschutzbedarfsplanes (BBPl.), der ein TSF-W ausweist, liegen alle notwendigen Voraussetzungen vor, um eine rechtmäßige Auszahlung der Mittel abzufordern. Die Zweckbindung des Fahrzeuges beträgt nach Erhalt der Fördermittel 15. Jahre.
Die Gemeinde Glowe nimmt das TSF-W als zusätzliches Fahrzeug mit in den Fahrzeugbestand der Feuerwehr Glowe auf, damit die Sicherheit, die Brandschutzbekämpfung und die notwendige Wasserversorgung (Gefahrenabwehr) vor Ort sichergestellt werden kann. Die Gemeinde Glowe sieht es als dringend erforderlich, das TSF-W in den BBPl. der Gemeinde Glowe mit aufzunehmen, um allen territorialen, materiellen und personellen Besonderheiten auch in den dazugehörigen Ortsteilen brandschutzrelevant gerecht zu werden.
Herr Mielke ändert den Text der Beschlussfassung ab. Das Wort „zusätzlich“ muss gestrichen werden.
Er erläutert eingehend die Notwendigkeit eines solchen Fahrzeuges.