27.09.2023 - 6.5 Grundsatzbeschluss über den Antrag auf Einbezie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Mielke nimmt wieder an der Sitzung teil und übernimmt die Leitung der Sitzung.

 

Mit Mail vom 19.4.2023 beantragten die Eigentümer des Grundstückes 48/8 der Gemarkung Polchow, Flur 1 die Aufnahme dieses Flurstückes in den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes „Wochenendhausgebet Polchow“ (Antrag in Anlage 1 und Lageplan Flurstück 48/8 in Anlage 2).

 

Den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Polchow entnehmen Sie bitte Anlage 3. Er war Bestandteil des Grundsatzbeschlusses Nr.   030.07.273/22 vom 18.5.2023.

 

Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes Wochenendhausgebiet Polchow“ grenzt nicht unmittelbar an das Flurstück 48/8 an. Vielmehr liegt dazwischen der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 26 „Wohnbebauung Polchow Nord-West“, welcher auch das Überwegerecht zum Flurstück 48/8 regelt, das keine eigene öffentlich-rechtliche Zuwegung besitzt. Der Bebauungsplan Nr. 26 ist noch nicht umgesetzt, so dass die Zuwegung derzeitig in der Örtlichkeit nicht geregelt ist (Darstellung in Anlage 4).

 

In der vorliegenden planerischen Situation wäre es logischer, wenn für die Gemeinde Planungsbedarf besteht und die Erschließung umgesetzt ist, den Bebauungsplan Nr. 26 um das Flurstück 48/8 zu ergänzen, da dieser ohnehin bereits die Zuwegung zu diesem Flurstück regelt und unmittelbar angrenzt. Eine Verbindung mit dem sich in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplan „Wochenendhausgebiet Polchow“ kann räumlich nicht erkannt werden.

 

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinde Bauleitpläne auszustellen sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 5.7.2023 über den Antrag beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Antrag zur Aufnahme des Flurstückes 48/8 in den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Polchow“ abzulehnen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, den Antrag der Eigentümer des Grundstückes 48/8 der Gemarkung Polchow, Flur 1 auf Aufnahme dieses Flurstückes in den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes „Wochenendhausgebet Polchow“ abzulehnen. Eine Verbindung mit dem sich in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplan „Wochenendhausgebiet Polchow“ kann räumlich nicht erkannt werden.

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Abstimmungsergebnis

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage