27.09.2023 - 6.1 Zustimmung zur Ersatzwahl des stellvertretenden...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 27.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Glowe wurde am 18.07.2023 die Kameradin, Carolin Streul zur stellvertretenden Wehrführerin gewählt.
Nach § 12 (1) Satz 3 des Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBL. M-V 2015, S. 612), letzte berücksichtige Änderung: Berichtigung vom 05.01.2016 (GVOBL. M-V, S. 20) bedarf die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt.