27.09.2023 - 6.1 Zustimmung zur Ersatzwahl des stellvertretenden...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Glowe wurde am 18.07.2023 die Kameradin, Carolin Streul zur stellvertretenden Wehrführerin gewählt.

Nach § 12 (1) Satz 3 des Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBL. M-V 2015, S. 612), letzte berücksichtige Änderung: Berichtigung vom 05.01.2016 (GVOBL. M-V, S. 20) bedarf die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe stimmt der Wahl der Kameradin, Carolin Streul zur stellvertretenden Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Glowe zu.

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Abstimmungsergebnis

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Herr Mielke übergibt Carolin Streul die Ernennungsurkunde und nimmt den Eid ab.

 

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