06.12.2023 - 6.7 Beschluss über den Antrag auf Aufstellung eines...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Datum:
- Mi., 06.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Mit Mail vom 13.11.2023 ging im Amt Nord-Rügen ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB zur Errichtung eines Solarparks („Sonnenfarm Diana“) bei Spyker ein (Teilbereich 1 an der L 30 nördlich der Zufahrt zum Dinopark; Teilbereich 2 südöstlich des Dinoparks). Der Antrag mit Lageplan und Angabe der Flurstücke befindet sich in der Anlage 1.
Alle Flurstücke liegen im Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Glowe sind die beantragten Flurstücke als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der beantragte vorhabenbezogene Bebauungsplan würde sich also nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickeln.
Bei allen angegeben Flurstücken handelt es sich um Kompensationsflächen (Ausgleichsflächen für eine bereits erfolgte Waldumwandlung) (siehe Mail Forstamt mit Anlagen). Mithin handelt es sich um Waldflächen, die eine andere Nutzung ausschließen. Eine erneute Waldumwandlung und anderweitige Nutzung wird seitens des Forstamtes ausgeschlossen.
Die Gemeinde hat auf Antrag eines Vorhabenträgers nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 BauGB). Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. (§ 1 Abs. 3 BauGB)
Aufgrund der erfolgten Aufforstung und der damit verbundenen Nutzungsänderung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Wald ist der Antrag abzulehnen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Zwecke der Errichtung eines Solarparks abzulehnen, da es sich bei allen Flächen um Wald handelt (Kompensationsflächen für bereits erfolgte Waldumwandlung).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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308,4 kB
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2
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188,1 kB
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