11.05.2023 - 4.5 Ideenfindung zu Alternativen zum Bau des Golfpl...

Reduzieren

Protokoll

Herr Horn erhält nach erfolgter Abstimmung das Wort und stellt die Problematik näher vor. So setze insb. der Verzicht auf den Golfplatz eine Änderung des städtebaulichen Vertrages voraus. Herr Horn erklärte weiterhin, dass der Golfplatz das „Herz“ der bestehenden B-Pläne darstelle („Kern der Planung“). Ein Verzicht auf den Golfplatz müsse daher seiner Auffassung nach zu der Frage führen, ob die bestehenden B-Pläne geändert werden müssten.

 

Es findet eine Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern und den anwesenden Gästen statt. Der Ausschussvorsitzende erläutert hierbei die Historie des Golfplatzes und die Problematik des Betriebs des Golfplatzes. Herr Dippe ist der Auffassung, dass bei einem Verzicht auf den Golfplatz auch die Ferienhausbebauung nicht umzusetzen ist. Er werde einer Änderung des B-Planes nicht zustimmen. Herr Petzold erklärt, dass es von Bedeutung sei, Alternativen für den Golfplatz zu suchen, da dieser keinen Erfolg habe. Auf den Flächen sollen jedoch keine Ferienhäuser entstehen. Er befürwortet eine Planung mit einem Wert für die Bevölkerung (z.B. Parkanlage, Schwimmhalle). Frau Krausche stimmt dem zu und spricht sich für eine Nutzung als Parkanlage bzw. als Grünfläche ggf. mit einem Spielplatz aus. Sie hebt die Bedeutung für den Küstenschutz hervor.

 

Herr Große verweist u.a. auf die vertragliche Verpflichtung von Herrn Comesana, den Golfplatz 3 Jahre zu betreiben. Die Problematik bestehe nach Ablauf der vertraglichen Verpflichtung.

 

Der Bürgermeister erläutert den bisherigen Sachstand zur Umsetzung des Golfplatzes näher. Er erklärt insb., dass der Golfplatz nicht wirtschaftlich sei und über Alternativen nachgedacht werden müsse. Der Bürgermeister verweist auf die Aussagen und Vorschläge von Herrn Comesana im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung (u.a. Fußball-Golf als wirtschaftliche Alternative).

 

Es findet eine Diskussion über eine etwaige Verknüpfung zwischen dem Bau des Golfplatzes und der Ferienhausbebauung statt. Der Bürgermeister erklärt hierbei, dass das „Golf-Village“ unabhängig von dem Bau des Golfplatzes errichtet wird. Die Bebaubarkeit stehe fest und könne nicht verhindert werden (hier insb. mögliche Schadensersatzforderungen bei Änderung der B-Pläne). Herr Dippe tritt dem entgegen und erklärt, dass die Ferienhausbebauung mit dem Bau des Golfplatzes verknüpft ist. Er besteht auf den Bau des Golfplatzes.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über Alternativen zum Bau des Golfplatzes. Frau Dr. Verpoorten erfragt hierbei, ob die Errichtung einer Halle für Hallensport bzw. als Kletterhalle möglich oder nur ein „Grünausgleich“ zulässig sei. Herr Petzold schlägt eine Pflege durch die Gemeinde bei Zahlung einer höheren Kurtaxe und Vorlage eines konkreten Nutzungsplanes vor. Herr Heyde spricht sich für Minigolf aus. Ein Bürger schlägt die Errichtung eines „Ferienhofes für Familien“ vor. Frau Dr. Verpoorten schlägt abschließend vor, den Bau des Golfplatzes umzusetzen und nach Ablauf der 3 Jahre zu prüfen, ob dieser wirtschaftlich betrieben werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse nach Alternativen jedoch auf Kosten der Gemeinde gesucht werden.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion wird die Frage nach einer möglichen Schadensersatzpflicht der Gemeinde bei einem Verzicht auf den Golfplatz gestellt. So seien die Grundstücke vor dem Hintergrund des Baus des Golfplatzes verkauft worden. Der Bürgermeister stellt klar, dass durch die Gemeinde keine Grundstücke verkauft worden seien und folglich keine Schadensersatzforderungen bestehen.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt abschließend vor, abzuwarten, welche Vorschläge der Investor vorträgt.

 

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=623&TOLFDNR=14763&selfaction=print