11.05.2023 - 4.4 Vorstellung der geplanten möglichen Bebauung au...

Reduzieren

Protokoll

Am 27.04.2023 ging im Amt Nord-Rügen die Anfrage auf Vorstellung der geplanten möglichen Bebauung auf den Grundstücken der ehem. Realschule in Dranske ein.

Es ist geplant hier 7 Baukörper, teilweise mit bis zu 5 Geschossen zu errichten.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich für soziale Baufläche (Schule) ausgewiesen.

 

Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. (§ 1 Abs. 3 BauGB).

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung Bau und Umwelt möge über den Bebauungsvorschlag beraten und befinden. Der Antragsteller ist über das Ergebnis zu informieren.

 

Herr Gerd Öling als zuständiger Projektbetreuer erhält das Wort und stellt das Vorhaben näher vor. Hierbei führt er aus, dass es sich bei den eingereichten Unterlagen um einen Vorentwurf des Architekten Herrn Jensen handele. Danach seien insb. hinsichtlich der geplanten Nutzungen für das 5-geschossige Gebäude Seniorenwohnungen bzw. betreutes Wohnen, für die 3-geschossigen Gebäude barrierefreie Wohnungen und die Reihenhäuser als Wohnungen für junge Familien vorgesehen. Herr Öling stellt jedoch klar, dass es sich hierbei um einen Vorschlag handele. Die Vorstellungen der Gemeinde seien für den Vorhabenträger von erheblicher Bedeutung für die weitere Planung des Vorhabens. Herr Öling erfragte abschließend, was sich die Gemeinde für die Bebauung des Grundstücks wünsche.

 

Es findet eine Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern und den anwesenden Gästen insb. über die geplanten Nutzungen und die Geschossigkeit der Gebäude statt. Hierbei wird die Nutzung für betreutes Wohnen befürwortet. Dieses setze jedoch auch das Vorhandensein eines Betreibers und spezieller Versorgungsangebote (z.B. Physiotherapie, Fußpflege u.a.) voraus. Der Bürgermeister hebt die Notwendigkeit hervor, dass ein Betreiber vor der Aufstellung eines B-Planes verpflichtet werden sollte. Weiterhin wird die geplante 5-geschossige Bauweise abgelehnt. Es wird eine 3- geschossige bzw. 2 ½-geschossige Bauweise befürwortet.

 

Zudem findet eine Diskussion über eine etwaige Konkurrenz des Vorhabens zum bestehenden B-Plan Nr. 23 statt, welcher auch betreutes Wohnen vorsehe. Der Bürgermeister erläutert insoweit den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 23 und die Nutzungen näher.

 

Der Bürgermeister hebt den derzeit bestehenden dringenden Handlungsbedarf für die Sicherung des Grundstücks durch den Eigentümer hervor. Es bestehe eine erhebliche Gefährdungssituation.

 

Herr Öling erkundigt sich weiterhin nach der Schaffung von Wohnraum für junge Familien, über welche die Ausschussmitglieder näher beraten.

 

Abschließend empfehlen die Ausschussmitglieder mit dem Investor weiterzuarbeiten und die weiteren notwendigen Schritte abzuarbeiten.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=623&TOLFDNR=14769&selfaction=print