23.02.2023 - 6.1 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do., 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 8.4.2021 den Beschluss über die Aufstellung der 1. vereinfachten Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 „Bootslager“ in Dranske gefasst. Der Beschluss wurde vom 21.4.2021 bis 7.5.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vertrag vom Vorhabenträger übernommen.
Am 21.4.2022 hat die Gemeindevertretung den Entwurf gebilligt und zu öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung bestimmt.
Die Planung wurde mit Schreiben vom 18.5.2022 angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in Zeit vom 23.5.2022 bis 8.6.2022 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 5.5.2022 bis 23.5.2022 ortsüblich durch Aushänge und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen. Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.5.2022gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 abs. 2 BauGB fand vom 9.6.2022 bis 12.7.2022 im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de sowie auf dem Bau- und Planungsportal des Landes MV statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen sowie auf der Homepage des Amtes und im Internet unter www.b-planpool.de und im Bau- und Planungsportal des Landes MV. Die Ergänzung des Durchführungsvertrages wurde am 1.11.2022 ausgefertigt (Beschluss vom 29.9.2022)
Die eingegangenen Stellungnahmen sind auszuwerten (Abwägung).
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.
Der Sachverhalt wird verlesen. Es gibt keine Fragen oder Meinungsäußerungen.
Beschluss
Beschluss:
- Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 1. vereinfachten Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Bootslager“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 14 von der Planergänzung berührten Behörden und 2 Nachbargemeinde haben 12 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
- berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- EWE
- Deutsche Telekom Technik
- e.dis
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
- folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur
Planung:
- Landesamt für Innere Verwaltung MV
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
- IHK zu Rostock
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Gemeinde Altenkirchen
- Gemeinde Wiek
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.4.2022 I 674 beschließt die Gemeindevertretung Dranske die 1. vereinfachte Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Bootslager“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan für einen unbebauten Bereich östlich des bestehenden Bootslagers und nördlich der Karl-Liebknecht-Straße am östlichen Ortseingang von Dranske bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 1. vereinfachte Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 „Bootslager“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit dem VEP und der Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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