23.02.2023 - 6.6 Beratung über weitere Verfahrensweisen zu den B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Do., 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Auf der letzten HA-Sitzung wurde durch Herr Große beantragt, die B-Pläne 10 und 11 als Beratungspunkt auf die Gemeindevertretersitzung zu nehmen. Diese B-Pläne wurden auch immer in Zusammenhang mit dem Bau des Golfplatzes gesehen.
Seit vielen Jahren ist auf dem Bug nichts passiert. Es stellt sich die Frage, ob der Bau eines Golfplatzes überhaupt noch Sinn macht, wenn er nicht betrieben werden kann.
Der Investor des Golfplatzes hat sich entschlossen, für die ersten 2 Jahre eine Betreibergesellschaft für den Golfplatz zu bilden.
Dem Eigentümer des Bugs müsste dringend eine noch festzulegende Frist, vielleicht bis zum Jahresende, für eine Realisierungsvorlage gesetzt werden.
Der Eigentümer muss angeschrieben werden und in Verzug gesetzt setzen.
Herr Ahlers erinnert an die Idee, die Fläche Bug in Landeseigentum zu geben.
Es beginnt eine intensive Diskussion, ob der Bau des Golfplatzes überhaupt noch erfolgen soll.
Es wird die Frage gestellt, ob eine Änderung des B-Planes für den Golfplatz möglich ist.
Es ist möglich, natürlich nur in Abstimmung mit dem Vorhabenträger, den B-Plan zu ändern.
Herr Dippe macht darauf aufmerksam, dass die Grundstücksverkäufe in Lancken unter der Prämisse des Baus eines Golfplatzes getätigt wurden und bei Aufgabe des Golfplatzes auf die Gemeinde Schadensersatzklagen zukommen werden.
Herr Comesaña nimmt dazu Stellung:
- Die Planungshoheit hat die Gemeinde.
B-Planänderungen sind in Abstimmung mit dem Vorhabenträger jederzeit möglich
- Schadensersatzforderungen der Grundstückskäufer an die Gemeinde können nicht erfolgen, nur an den jeweiligen Verkäufer – Rechtsauskunft einholen
- Nach seiner Erfahrung ist die städtebauliche Empfehlung hier keinen Golfplatz zu bauen. Vorstellbar wäre der Bau eines Abenteuerspielplatzes für Kinder, Fußballgolf etc.
- Als Vorhabenträger wird er aber den Golfplatz bauen, wenn dies weiterhin der Wunsch der Gemeinde ist.
Herr Kuhn erinnert daran, dass es unter diesem Beratungspunkt um die Verfahrensweise zu den B-Plänen Bug geht, weniger um den Golfplatz.
Eine Fristsetzung an den Eigentümer des Bugs hält Herr Kuhn für nicht sinnvoll. Es würde bis dahin wieder Zeit vergehen, wo nichts passiert. Die Gemeinde muss sich klar werden: Wollen wir das Bug-Projekt noch? Glauben wir noch daran? Wollen wir es noch in der Größenordnung der rechtskräftigen B-Pläne?
Sein Vorschlag, heute einen Grundsatzbeschluss zu fassen: Vorbereitung eins Beschlussentwurfes durch das Amt Nord-Rügen zur nächsten GV-Sitzung zur Aufhebung der B-Pläne 10 und 11.
Herr Ahlers macht darauf aufmerksam, dass dieses Thema erst im Wirtschaftsausschuss besprochen werden sollte.
Herr Große macht nochmals darauf aufmerksam, dass Infrastruktur-Entwicklung für die Gemeinde dringend kommen muss. Es muss aber auch klar sein, dass bei Aufhebung der B-Pläne auf dem Bug dann dort vielleicht nichts neues mehr genehmigt wird.
Herr Kuhn erklärt nochmal, dass im Verlaufe des Aufhebungsverfahrens der B-Pläne auch optionale Ergebnisse möglich wären, von ersatzloser Aufhebung, über Änderung der Pläne bis gegebenenfalls doch Festhalten an der Planung.
Nach umfangreicher Diskussion wird folgendes zur Abstimmung gestellt: Grundsatzbeschluss: Erarbeitung einer Beschlussvorlage zur nächsten GV-Sitzung zur Aufhebung der B-Pläne 10 und 11
Abstimmung: 7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen
Herr Kuhn bestätigt, dass einer Beratung und Beschlussfassung zur Aufhebung der B-Pläne in der Gemeindevertretung natürlich Beratungen in den Ausschüssen vorausgehen werden.