20.04.2023 - 6.4 Parkgebührenordnung der Gemeinde Dranske

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Für das Parken auf dem Parkplatz „Am Ufer“ der Gemeinde Dranske werden Parkgebühren erhoben, da diese Verkehrsfläche mit einem Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet ist. Aktuell ist der Parkplatz von 7:00 bis 21:00 Uhr gebührenpflichtig. Jede angefangene Stunde kostet 0,50€ (Mindestgebühr: 0,50€) und eine Tageskarte kostet 6,00€.

 

Für diesen Parkplatz wird die gebührenpflichtige Parkzeit wie folgt festgelegt:

 

„Am Ufer“: täglich von ________ Uhr bis ________ Uhr / Höchstparkdauer _________

 

Die Parkgebühren werden, wie nachfolgend aufgeführt, erhoben:

 

„Am Ufer“: je angefangene Stunde ____€ (Mindestgebühr ____€)

  Tageskarte ____€

 

Eine Parkgebührenordnung gibt es noch nicht. Deshalb muss diese ebenfalls erlassen werden. Im Hauptausschuss wurde Folgendes vorgeschlagen:

 

Gebührenpflichtig von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Jede Stunde kostet 1,00 Euro (Mindestgebühr: 1,00 Euro).

Tageskarte: 08.00 – 21.59 Uhr  10,00 Euro

Übernachtungskarte   22.00 – 07.59 Uhr   8,00 Euro

 

Herr Ahlers macht folgenden Vorschlag:    Parkzeit nur von 08.00 – 22.00 Uhr

 

Abstimmung: 1 Ja-Stimme 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

Hinweis vom Bürgermeister: Der Parkautomat wird so programmiert, dass Übernachtungsgäste auch die Kurabgabe dort bezahlen können.

 

Es wird über den Vorschlag des Hauptausschusses abgestimmt.

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt den Erlass einer Parkgebührenordnung vom 20.04.2023 mit folgenden Inhalt

 

Gebührenpflichtig von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Jede Stunde kostet 1,00 Euro (Mindestgebühr: 1,00 Euro).

Tageskarte: 08.00 – 21.59 Uhr  10,00 Euro

Übernachtungskarte   22.00 – 07.59 Uhr   8,00 Euro

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

9

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=631&TOLFDNR=14536&selfaction=print