20.04.2023 - 6.2 Zahlung einer monatlichen Aufwandspauschale in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Auf Grund der ständigen Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Dranske sind die Mitglieder in der täglichen Arbeit als auch in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt. Als Würdigung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sollen alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dranske, die maßgeblich an den Einsätzen beteiligt sind, eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 30,00 Euro erhalten.

 

Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 50(1) KV M-V bewilligt werden muss. Damit die Ausgabe bewilligt werden kann muss sie unvorhergesehen und unabweisbar sein und die Deckung muss gewährleistet sein. Alle drei Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein und sind durch die Gemeindevertretung ausreichend zu bestimmen und zu diesem Beschluss anzugeben.

 

Herr Kuhn verliest den Sachverhalt, Herr Dippe stellt die Frage, warum dies nicht im Hauptausschuss behandelt wurde. Dies müsste in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden.

 

Ein Nachtragshaushalt ist dafür nicht erforderlich. Die Deckung ist gewährleistet. Durch das Amt wird das Konto “Instandhaltung Feuerwehrhaus …” vorgeschlagen. Herr Kuhn hat mit Herrn Sedler gesprochen. Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr freuen sich, dass die Gemeinde das “Stiefelgeld” zahlen möchte. Sie würden aber gerne darauf verzichten, und die Mittel wie geplant für die Instandhaltung des Feuerwehrhauses verwenden.

 

Kurze Diskussion. Es wird festgestellt, dass die Gemeinde das “Stiefelgeld” zahlen kann und es auch zahlen sollte.

 

Herr Kuhn schlägt vor, den Beschluss zu fassen. Es handelt sich um 22 aktive Mitglieder, ausgenommen sind die Funktionsträger.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dranske beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandspauschale in Höhe von 30,00 Euro für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dranske, die an den Einsätzen maßgeblich beteiligt sind, welche nicht zugleich Funktionsträger sind, rückwirkend ab Januar 2023.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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