22.06.2023 - 6.4 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 24.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ für den Bereich des ehemaligen Kinderferienlagers des Fleischkombinates Berlin gefasst (BE-Nr. 019.07.107/20). Der Beschluss wurde vom 29.9.2020 bis 16.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Am 27.4.2021 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag zwischen Eigentümer und Gemeinde beschlossen, welcher die Kostentragung für die Erstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ regelt (Beschluss Nr. 019.07.142/21 vom 8.4.2021. Die Planung wurde am 10.5.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. 019.07.151/21 vom 8.4.2021. Am 21.4.2022 wurde der Vorentwurf von der Gemeindevertretung gebilligt (Beschluss-Nr. 019.07.208/22). Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 9.6.2022 bis 24.06.2022 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 24.5.2022 bis 10.6.2022 ortsüblich. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.5.2022 frühzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden für das weitere Verfahren ausgewertet. (Abwägung). Der Beschluss über die Abwägung wurde am 1.12.2022 gefasst (Beschluss-Nr. GV 019.07.255/22). Die Einwender wurden über das Ergebnis schriftlich informiert.

Die Hinweise und Anregungen wurden in den Entwurf eingearbeitet, der Umweltbericht wurde erarbeitet. Der Entwurf ist erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die TÖB sind erneut nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Dieser Beschluss wurde im Bauausschuss ausführlich behandelt. In den Planungen wurden die Änderungen berücksichtigt (z. b. eingeschossige Bauweise, Ferienhäuser mit 3 Nutzungseinheiten).

Im Textteil muss dies allerdings noch entsprechend angepasst werden. Zudem bittet Herr Kuhn, dass die neu festgesetzten Firsthöhen nach Reduzierung von zwei- auf eingeschossige Bauweise überprüft werden sollten, insbesondere auch bei dem Bestandsgebäude.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage