22.06.2023 - 6.5 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Do., 22.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 24.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teile der Ortslage Nonnevitz gefasst (BE-Nr. 019.07.107/20). Der Beschluss wurde vom 29.9.2020 bis 16.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
Am 27.4.2021 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag zwischen Eigentümer und Gemeinde beschlossen, welcher die Kostentragung für die Erstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ regelt (Beschluss Nr. 019.07.142/21 vom 8.4.2021. Die Planung wurde am 10.5.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. 019.07.151/21 vom 8.4.2021.
Am 8.4.2022 wurde der Vorentwurf von der Gemeindevertretung gebilligt (Beschluss-Nr. 019.07.209/22). Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 9.6.2022 bis 24.06.2022 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 24.5.2022 bis 10.6.2022 ortsüblich. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.5.2022 frühzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden für das weitere Verfahren ausgewertet (Abwägung). Die Hinweise und Anregungen wurden in den Entwurf eingearbeitet, der Umweltbericht erarbeitet. Der Entwurf mit dem Umweltbericht ist erneut gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Auch dieser Beschluss wurde im Bauausschuss behandelt und empfohlen. Hier musste die vorhandene Ausweisung als landwirtschaftliche Fläche geändert werden.
Beschluss
Beschluss:
- Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt
- . Die Entwürfe des Planes und der Begründung mit dem Umweltbericht und umweltrelevanten Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen
Anlagen zur Vorlage
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