18.01.2023 - 6.4 Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Stallanlagen in Zürkvitz beschlossen und beauftragt. Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger übertragen. Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor und sollte vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durch die Gemeinde gebilligt werden.

 

Austeilung von neuen Unterlagen (Zeichnungen). Zum einen hat Herr Pogoda eine Visualisierung zur besseren Vorstellung erarbeitet.

Zum anderen wurde die Planzeichnung um textliche Festsetzungen ergänzt, welche die jeweiligen Gebäudelängen und auch Gebäudehöhen im Bereich der Mehrfamilienhäuser regeln. Somit ist das mögliche bauliche Maß definiert.

Auch musste der Geltungsbereich noch verändert werden, da auf Grund der Erstvermessung noch die Teilfläche von Frau Nehring außerhalb der Milchviehanlage im ehem. Flurstück 60 beinhaltet waren. Nunmehr ist das Flurstück geteilt (jetzt 60/1-60/3) und der Geltungsbereich entspricht dem Aufstellungsbeschluss.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 11.01.2023 zu dieser Angelegenheit beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Beschlussfassung laut Beschlussvorschlag.

 

Herr Faralisch erläutert den Sachverhalt und erklärt das Vorhaben. Hierzu war der Vorhabenträger am 14.12.2022 in der Sitzung der Gemeindevertretung und hat sein Vorhaben erklärt.

 

Frau von Buddenbrock begrüßt grundsätzlich das Vorhaben gleichwohl findet sie, dass die Ansicht von Flachdächern und 3-geschoßig nichts in Ortsbild passen. Sie bemängelt die zu dichte Bebauung.

 

Frau von Buddenbrock stellt den Antrag auf Änderung Verzicht der Planfestlegung Flachdach. Es wird darüber abgestimmt.

 

ja

nein

Enthaltung

4

5

 

 

Der Antrag wird damit abgelehnt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Zürkvitz Ost“ und der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
  2. Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

7

0

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=636&TOLFDNR=13937&selfaction=print