22.02.2023 - 7.1 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mi., 22.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Lohme hat am 21.11.2013 den Aufstellungsbeschluss Nr. 22-152/13 über die Umverlegung der L 303 in Hagen im Bereich des Parkplatzes gefasst. Der Beschluss wurde vom 29.11.2013 bis 17.12.2013 ortsüblich bekannt gemacht. Im Juli 2021 wurde die Planung beauftragt. Am 3.11.2021 wurde der Vorentwurf der Planung gebilligt. Die Planung wurde angezeigt und die Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 9.11.2021 frühzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom 29.11.2021 bis 10.12.2021 statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte in den Schaukästen und auf der Homepage
des Amtes Nord-Rügen vom 12.11.2021 bis 30.11.2021.
Am 5.10.2022 hat die Gemeindevertretung die bis dahin eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und abgewogen sowie die Entwurfsunterlagen mit dem Umweltbericht gebilligt. (Beschluss-Nr. 052.07.208/22). Die Einwender wurden schriftlich über das Ergebnis informiert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Entwurf der Planung mit dem Umweltbericht, einem Lärmgutachten, einer Natura-2000 Vorprüfung, einer schalltechnischen Untersuchung, einer Brutvogelkartierung sowie umweltrelevanten Stellungnahmen fand vom 14.11.2022 bis zum 16.12.2022 durch öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen im Amt Nord-Rügen sowie im Internet unter www.b-planpool.de und im Bau- und Planungsportal des Landes MV statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen, und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen sowie im Internet unter www.b-planpool.de und im Bau- und Planungsportal des Landes MV vom 26.10.2022 bis 15.11.2022. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 8.11.2022 nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und über die Auslegung informiert.
Die erneut eingegangenen Stellungnahmen sind wieder auszuwerten und abzuwägen. Mit dem Feststellungsbeschluss ist das Planverfahren beendet.
Beschluss
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lohme für den Bereich der geplanten Umverlegung der L 303 in Hagen vorgebrachten Hinweise und Anregungen der von der Planung berührten Behörden und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe auch ausführliche Begründung in der Anlage): Von 18 berührten beteiligten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 11 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Begründung in der Anlage).
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berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landesforst MV
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Deutsche Telekom Technik
- EWE
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folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- IHK Rostock
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
- Handwerkskammer Ostmecklenburg/Vorpommern
- Straßenbauamt Stralsund
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
- Gemeinde Sagard
- Gemeinde Glowe
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes betreffend den Bereich der geplanten Umverlegung der L 303 in Hagen am östlichen Ortseingang.
- Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB werden gebilligt.
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen. Die Bekanntmachung der Genehmigung ist alsdann mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und mit der Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung und die dem Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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