03.05.2023 - 6.3 Leinenpflicht für Hunde innerhalb der Ortslage ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 03.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Lohme nicht geregelt. Hier muss dringend eine Regelung getroffen werden. Die Leinenpflicht für Hunde soll für die gesamte Ortslage und in den einzelnen Ortsteilen für das gesamte Jahr gelten.
Frau. Korneli – darüber sollte schon am Orsteingang informiert werden
Frau Klöckner - die Veröffentlichung/Bekanntmachung liegt hier beim Amt Nord-Rügen
Herr Burwitz - gibt der Beschlussvorlage ebenfalls seine Zustimmung, hierbei ist die Bekanntmachung wichtig und auch die Kontrolle
Herr Labahn - die Vermieter müssen alle informiert werden, eine Bekanntmachung könnte hier im „Lauschlappen“ erfolgen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lohme beschließt unter den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Lohme die Leinenflicht für Hunde aufzunehmen. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen für das gesamte Jahr bestehen.